Abseits der fremdenrechtlichen Hürden, die das Zusammenleben binationaler Paare dieser Tage massiv beeinträchtigen und nahezu unmöglich machen, haben die Paare noch mit einem anderen kafkaesken Auswuchs zu leben. Sie stehen unter Generalverdacht – Generalverdacht auf Aufenthaltsehe, besser gesagt.
Dieser wird von Politikern gerne hoch und vorgehalten in der Diskussion um die Rechte binationaler Paare. Dabei ist der Anteil verschwindend gering, und die Fremdenpolizei tut ihre Arbeit mehr als gewissenhaft wie das folgende, tatsächlich Erlebte zeigt:
Das "Willkommen im Überwachungsstaat" beginnt für binationale Paare bereits, wenn sie ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Die StandesbeamtInnen sind nämlich angewiesen, die Daten aller (!) potentiellen binationalen Ehepaare an die Fremdenpolizei ausnahmslos weiterzuleiten. Es können also schon Scheinehekontrollen vor der Eheschließung stattfinden.
Sehr viele Paare bei Ehe ohne Grenzen mussten zumindest schon eine Kontrolle über sich ergehen lassen, die aber je nach FremdenpolizistIn unterschiedlich gestaltet sein können. Von Schmutzwäsche Kontrollen (akribisches Abzählen dreckiger Unterhosen) bis zum Schrankdurchwühlen. Schlafzimmer und Kühlschrankinspektionen sind auch sehr beliebt.
Selbst minderjährige Kinder wurden, als sie den Beamten die Türe öffneten und ihre Eltern gar nicht zu Hause waren, nach dem Eheleben ihrer Eltern befragt. (Merke liebes Kind: niemals Fremden die Türe öffnen, sonst will der Onkel Fremdenpolizist von dir wissen, wie oft sich die Mama und der Papa ein Bussi geben!)
Wobei: Bei gemeinsamen Kindern liegt der Verdachtsmoment ja nicht soo nahe. Da steht dann im Protokoll: „Da gemeinsame Kinder vorhanden, liegt wahrscheinlich keine Aufenthaltsehe“ vor“. Aber nur „wahrscheinlich“ - vielleicht handelt es sich doch um „Scheinkinder“, oder wie sollte man das verstehen?
Nicht selten kommt es vor, dass BeamtInnen, mit Fotos des Paares ausgerüstet, Hausbewohner befragen, ganz Eifrige tun dies auch bei der Trafik und dem Milchgeschäft um die Ecke. Davon erfährt das Paar dann zum Beispiel, wenn Nachbarn sie im Hausflur mit den Worten „Sie werden von der Polizei gesucht“, empfangen – schräge Blicke inklusive.
Wenn die Haus- und Heimkontrolle den Beamten nicht genügt, können sie das Paar auch vorladen und getrennt von einander befragen. (Wer dabei jetzt an die beliebte Show „Herzblatt“ denkt, liegt so was von falsch …)
Unter den "top ten" an Fremdenpolizeifragen ist mit Abstand führend: „Welche Farbe hatte die Bettwäsche beim ersten Geschlechtsverkehr mit ihrer Gattin?". Wobei man Fragen nach dem Intimleben prinzipiell nicht beantworten muss, die Fremdenpolizei will’s trotzdem immer wieder wissen.
Weiters hoch oben im Ranking: „Welche Farbe haben die Fliesen am Klo?“ und vielleicht kommt so manche LeserIn dieser Zeilen ins Schwimmen, wenn sie beantworten will, was sie mit ihrem Partner/PartnerIn am Wochenende vor zwei Wochen unternommen hat. Sie können sich auf die Schnelle nicht mehr erinnern? Sehr verdächtig!
Auch sehr „schön“ und tatsächlich passiert: ein Paar war gerade auf Besuch bei den Eltern der Ehefrau auf dem Lande, als die Fremdepolizei zur Kontrolle kam. Als sie das Paar nicht in der Wohnung antraf, meldeten sie den Drittstaatsangehörigen Ehepartner schlichtweg beim Meldeamt - MA 62 ab, einfach so (- die österreichische Gattin übrigens nicht!).
Drum prüfe, wer sich ewig bindet – bei binationalen Paaren nimmt einem die Fremdenpolizei die Prüfung ab.
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