Am 24.9.2008 - sagenhafte 4 (vier!) Tage vor der Nationalratswahl 2008 trat der österr. Nationalrat zusammen, um mit den Stimmen von SPÖ, FP und Grünen die sogenannte Abschaffung der Studiengebühren zu beschließen.
Im kommenden Sommersemester zahlen wir also keine Studiengebühren mehr, könnten wir meinen.
Tatsächlich beschlossen wurden allerdings nur neue Regeln für die Einhebung der Studiengebühren.
Wer wirklich befreit ist, Wie's genau ausschaut, Warum viele Studierende überraschenderweise trotzdem zahlen müssen und Wieso diese Regelung ein ganz besonderer Irrsinn ist, soll hier kurz zusammengefasst werden.
*** Wer ist befreit?
Achtung: Nicht berücksichtigt wird, was dein Hauptstudium ist und welche Studienrichtungen du nur als "Nebenstudium" betreibst. Diese Unterscheidung kennt weder der Gesetzestext (das Universitätsgesetz 2002) noch die Verordnung des Ministeriums (die die Durchführung des besagten Parlamentsbeschlusses regelt). Während die Studienbeihilfenbehörde diese sinnvolle Unterscheidung anwendet, ließ sich der verantwortliche Minister Hahn auch von Einwänden und Stellungnahmen seitens der ÖH nicht beirren.
Als Beispiel: Du studierst Physik innerhalb der gegebenen Fristen als Haupstudium, gleichzeitig aber Philosophie, wo du die Toleranzfrist für den ersten Abschnitt überschritten hast. Die Folge: Dir flattert ein Erlagschein der Uni in die Post, in der dir ein Studienbeitrag vorgeschrieben wird. Deine Kollegin, die genauso schnell Physik studiert wie du, sich aber nicht interdisziplinär bildet / bilden kann, ist von der Studiengebühr "befreit".
Damit wird umfassende Bildung und Interdisziplinarität erneut diskriminiert. Die ÖH Uni Wien hat in einer Stellungnahme diese Problematik angesprochen und als einfach praktikable Lösung die Differenzierung in Haupt- und Nebenstudium (z.B. analog zum Studienförderungsgesetz) gefordert.
- Die Studierenden an Fachhochschulen wurden generell 'vergessen' (Keine Studiengebühren zahlen Studierende der FH Joanneum, FH Oberösterreich und FH Burgenland)
Wir sind aktuell damit konfrontiert, dass die Universitäten bei der Umsetzung dieser Wahnsinns-Verordnung überfordert sind. Einerseits verständlicherweise, müssen doch die Kapazitäten für den erwarteten Ansturm von Befreiungsanträgen und den sinnlosen Verwaltungsaufwand erst geschaffen werden .
Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass die Unis kein Interesse haben, auf deine Studiengebühren zu verzichten (diese bleiben im Budget der - finanziell ausgehungerten und chronisch unterfinanzierten - Unis)!
Bereits jetzt wurden teils unnachvollziehbare Zahlungsaufforderungen verschickt.
Kurz gesagt: Nicht jeder Zahlschein, der in deiner Post landet, ist mit Sicherheit gerechtfertigt!
Zur Illustration ein mögliches Beispiel:
Du absolvierst die letzte fehlende Vorlesung für einen Studienabschnitt dieses Wintersemester. Die Prüfung legst du aber erst im zweiten oder dritten Termin erfolgreich ab, also im Folgesemester (allerdings muss dies vor Ende der Nachfrist dieses Folgesemesters passieren!). Die Vorlesung und den Abschnitt hast du damit rechtzeitig absolviert und bist somit befreit, die Univerwaltung sieht das aber nicht rechtzeitig und schickt dir jetzt schon mal einen Zahlschein...
Wir empfehlen dringend, dich bei der kleinsten Unklarheit an eine Beratungsinstanz zu wenden, die parteilich auf der Seite der Studierenden steht!
Beratungsstellen der Universitäten agieren im Auftrag der Unis...
Anlaufstellen sind die Sozialreferate und die bildungspolitischen Referate der ÖH an deiner Uni!
(für die Uni Wien : Bildungspolitisches Referat , Sozialreferat der ÖH Uni Wien)
Mögliche Strategien um doch noch nichts zu zahlen:
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Du betreibst nur mehr ein Studium, in dem du den Fristen gerecht wirst, bist aber "beitragspflichtig" in einem nicht mehr aktiven Studium?
- Du könntest dich von der "beitragspflichtigen" Studienrichtung abmelden, und dann mit deinem aktualisierten Studienbuchblatt Rückerstattung beantragen.
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Du studierst in einem "alten" Diplomstudium über Mindestzeit und Torleranzsemester und ein Wechsel auf das Bachelor-/Masterstudium macht dir nichts aus?
- Ein Wechsel des Studienplans bewirkt, dass die Frist von Neuem zu laufen beginnt, und du befreit wirst.
*** Ein neu begonnenes individuelles Studium (Vgl. oeh.univie.ac.at/arbeitsbereiche/bildungspolitik/individuelles-diplomstudium), das ähnliche LVs wie das zuvor betriebene regläre Studium enthält, kann als mögliche Befreiungs-Strategie, um nicht mehr zahlen zu müssen genutzt werden. Allerdings muss dafür das zuvor betriebene Studium beendet werden und es bedeutet einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand.
Dieses Chaos hat als unverantwortlicher Wahlkampf-Gag seinen Anfang genommen, ist auf einen Minister Gio Hahn gestoßen, der ja eigentlich Studiengebühren auf Marktpreisniveau anstrebt, und schlussendlich bei den Universitäten und Studierenden gelandet, die das Ganze auszubaden haben.
Die Verwaltungskosten dieser "Abschaffung der Studiengebühren" sind voraussichtlich höher als die abgecashten Studiengebühren. Ein pragmatischer Zugang hielte angesichts dessen die generelle Abschaffung der Studiengebühren für die logische Konsequenz.
Nicht so im engen Korsett der neoliberalen Ideologie: Bildung soll Ware sein, Unis Dienstleisterinnen und wir Studierenden KundInnen! Auf Biegen und Brechen wird an der Ökonomisierung der Bildung festgehalten - Absurditäten werden dann in Kauf genommen.
Selbstverständlich ist diese neue Regelung für die Studierenden ein Fortschritt. Weder wurde zwar die rassistische Diskriminierung von Studierenden mit 'falscher' StaatsbürgerInnenschaft abgeschafft, noch sind die sozialen Ausschlussmechanismen beseitigt.
Sie bringt jedoch finanzielle Entlastung für viele Studierende, und liefert - auf politischer Ebene - ein weiteres Argument, wieso die Studiengebühren sofort abzuschaffen sind: Für alle und bedingungslos.
Diese Darstellung liefert keinen vollständigen Überblick über alle Befreiungs/Erlass/Rückerstattungsmöglichkeiten.
Sie soll aber aufzeigen dass es sich jedenfalls lohnt, eine Beratungsstelle aufzusuchen und den allenfalls zugestellten Erlagschein von der Uni nicht als unhinterfragbaren Bescheid zu betrachten!
Zur neuen Studienbeitragsregelung:
ÖH Uni Wien - Studiengebühren - ein Überblick