Utl.: Für eine bundesweite Wahlwiederholung ohne E-Voting!
Gestern hat der Kommunistische Student_innenverband - Linke Liste (KSV - LiLi) Berufung
gegen die Aufhebung der ÖH-Wahl an der Uni Wien eingelegt.
Zuvor war ein Bescheid der Bundeswahlkommission zugestellt worden, der die Wahlaufhebung mit der
Falschbezeichnung der monarchistisch-rechtskonservativen JES am sogenannten
"elektronischen Stimmzettel" begründet.
Die JES erhielt beim E-Voting 25 Stimmen, das ist im Vergleich zur korrekt abgelaufenen Papierwahl
überdurchschnittlich. Dass nun ausgerechnet eine geringfügige Falschbezeichnung als
Aufhebungsgrund herhalten soll, ist unverständlich, zumal alle Kurzbezeichnungen beim E-Voting
fehlten.
Dieser schwerwiegende Mangel, wie auch das vergleichsweise deutliche Abweichen der Ergebnisse der
elektronischen zur Papierwahl, zeigen dass keine einzelnen Falschbezeichnungen das Problem sind,
sondern das E-Voting selbst.
Daher werden wir dazu beitragen, dass die E-Voting-Regelung vom Verfassungsgerichtshof behandelt
und - wie aus demokratiepolitischen Gründen zu hoffen ist - aufgehoben wird.
Denn sie verletzt die Grundsätze demokratischer Wahlen - nämlich das unmittelbare, geheime, freie
und persönliche Wahlrecht. Eine Wiederholung der ÖH-Wahl 2009 hat jedenfalls bundesweit und ohne
das bedenkliche E-Voting-System zu passieren.