Die Überweisung des ÖH-Beitrags ist für viele Studierende mittlerweile eine routinierte Pflichtübung. Sie können damit vergleichsweise locker und flockig in das neue Semester starten. Für die über 18.000 Studierenden aus den sogenannten Drittstaaten (also alle Länder außerhalb des EWR-Raumes) hat sich die österreichische Politik gewaltige Hürden einfallen lassen. Für viele sind sie unüberwindbar.
So müssen Studierende aus Drittstaaten, mit wenigen Ausnahmen, den doppelten Betrag der Studiengebühren bezahlen, über hohe Geldsummen auf ihren Bankkonten verfügen, die Möglichkeit des Selbsterhaltes aufzuzeigen, Studienplatznachweise für das exakt selbe Studium aus dem Herkunftsland nachweisen, notarielle Beglaubigungen, Mietverträge und polizeiliche Führungszeugnisse vorweisen, Visa beantragen und teils bis zu 30 ECTS ablegen, um überhaupt erst mit einem Studium beginnen zu können. Dieser Spießrutenlauf ist mit Kosten von mehreren tausend Euros verbunden. Kosten die mensch sich sparen kann. Die „richtige“ Staatsbürger_innenschaft vorrausgesetzt.
Der Zwang einen Studienplatznachweis vorlegen zu müssen, kann für Studierende aus Drittstaaten bedeuten, dass sie in ihr Herkunftsland zurückreisen müssen. Dies ist vielen jedoch nicht möglich oder kann im schlimmsten Fall bedeuten, Angst um Leib und Leben auf sich nehmen zu müssen. Diese bedrohlichen Umstände werden von den österreichischen Behörden sowie der Universität oftmals ignoriert und ausgeblendet, kulantes Verhalten der Universität ist diesbezüglich ausgeschlossen. Von solidarischem und empathischem Rückhalt kann hier nicht die Rede sein.
FREIER ZUGANG ZU BILDUNG UNABHÄNGIG DAVON, WO WER GEBOREN IST UND AUSNAHMSLOSE ABSCHAFFUNG DER STUDIENGEBÜHREN!
An den wenigsten Universitäten gibt es ein ausreichendes Lehrveranstaltungsangebot in englischer Sprache. Selbst, wenn dem doch so ist, wird für die Zulassung die Absolvierung eines Deutschkurses gefordert. Während Studierende aus Drittstaaten einen solchen besuchen, müssen sie zwar keine Studiengebühren bezahlen, da die sprachliche Ausbildung als Vorstudienlehrgang gilt. Dies bedeutet jedoch auch, dass sie keine Lehrveranstaltungen besuchen können – außer, wenn sie wiederum Studiengebühren bezahlen, um als außerordentliche Studierende zu gelten. Des Weiteren ist es aufgrund von Sprachbarrieren nicht möglich, dem Lehrangebot folgen zu können ohne einen Sprachkurs auf dem C1-Level zu besuchen. Die Ablegung eines solchen ist allerdings nur privat neben dem Studium möglich, da Studierenden aus Drittstaaten bloß 4 Semester für Deutschkurse eingeräumt werden – eine Zeitdauer, in der zynischer Weiße maximal der Abschluss des Levels B2 möglich ist und bewilligt wird. Für jeden dieser Sprachkurse muss mit einem Betrag von € 450 gerechnet werden. Weitere Kosten entstehen durch die Ablegung von Sprachprüfungen an von der Universität anerkannten Sprachinstituten.
GRATIS DEUTSCHKURSE! MEHRSPRACHIGE LEHRE! ABSCHAFFUNG VON DEUTSCHKENNTNISSEN ALS ZUGANGSVORRAUSSETZUNG!
Es bestehen nur wenige Möglichkeiten für Studierende aus Drittstaaten, Förderungen oder Stipendien zu beantragen. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt wird ihnen erschwert. Arbeitszeiten für Nebenerwerbstätigkeiten sind beim Bachelor-Studium auf 10 Stunden und beim Master-Studium auf 20 Stunden gesetzlich begrenzt. Eine Arbeitsbewilligung wird außerdem erst nach bis zu 3 Monaten ausgestellt. Werden Arbeitnehmer_innen nicht von Arbeitgeber_innen beim AMS gemeldet, können erstere bis zu einem Jahr für Arbeitsstellen gesperrt werden. Bei mehrmaligen Vorfällen droht Studierenden aus Drittstaaten die Abschiebung. Zynisch reagiert Sozialminister Hundsdorfer auf Forderungen die Einschränkungen aufzuheben. So sei ein rascher Studienabschluss sinnvoller, als das Studium mit schlecht entlohnten Student_innenjobs über Jahre hinzuziehen. Aussagen, die nur von wem getroffen werden können, der sich nicht um den nächsten Lebensmitteleinkauf Gedanken machen muss.
WIR FORDERN FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG SOWIE DEN FREIEN ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT FÜR STUDIERENDE AUS DRITTSTAATEN!
Um den Status des studentischen Aufenthaltes konstant behalten zu können, müssen pro Semester 16 ECTS nachgewiesen werden. Allerdings kann eine Beurlaubung bei Schwangerschaft von Studentinnen aus Drittstaaten nicht eingebracht werden können. Wenn das Pensum aufgrund von Schwangerschaft also nicht erbracht werden kann, verlieren Frauen* ihren Aufenthaltstitel. Denn es ist Studierenden aus Drittstaaten bloß einmal möglich, eine Verzichtserklärung über die zu absolvierenden ECTS einzubringen. Geschieht es öfter, dass sie – z.B. falls sie, ob der immensen Kosten des Studiums, ein hohes Arbeitspensum im Sinne eines Nebenjobs zu bewältigen haben – die 16 ECTS nicht innerhalb eines Semesters erreichen können, wird der Aufenthaltstitel nicht verlängert und Studierende aus Drittstaaten werden in die Illegalität getrieben.
SCHWANGERSCHAFT ALS BEURLAUBUNGSGRUND! ABSCHAFFUNG DER 16-ECTS-REGEL!
Diese rassistische Unipolitik, die Menschen wegen ihrer „falschen“ Staatsbürger_innenschaft systematisch schlechter stellt und teils unüberwindbare Hürden in den Weg legt, ist jedoch nur der verlängerte Arm österreichischer Zustände. Hier und jetzt müssen Menschen täglich fürchten mit vorgehaltener Waffe, abgeschoben zu werden. Politisches Engagement und Organisation der Betroffenen landen in den Ordnern der Fremdenpolizei und vor den Gerichten der Staatsanwaltschaften. Die Hoffnung auf ein Leben abseits von Angst und Verfolgung zerschellt für viel zu viele an der rassistischen Realität, die ihnen von Politik, Verwaltung und Polizei, jeden Tag aufs Neue entgegen geworfen wird.
WIR SETZEN UNS EIN FÜR EIN ENDE DER RASSISTISCHEN (UNI-)POLITK. DIE ÖH SETZT AUCH WEITERHIN ANTIRASSISTISCHE SCHWERPUNKTE; DENN KEIN MENSCH IST ILLEGAL!