Mit dem „HSG 2014“ wird die ÖH rechtlich auf neue Beine gestellt
Wie andere gesetzlich festgelegte Interessensvertretungen, etwa die Arbeiter_innenkammer oder die Wirtschaftskammer, besitzt auch die Österreichische Hochschüler_innenschaft eine legistische Grundlage: Das Hochschüler_innenschaftsgesetz. Dieses wurde nun von den größeren Fraktionen der Bundesvertretung und dem Ministerium neu ausgehandelt. Die Ergebnisse werden nach der Bearbeitung der Stellungnahmen in das HSG 2014 münden.
Einige Änderungen, wie die Implementierung des uneingeschränkten aktiven und passiven Wahlrechts für alle ÖH-Mitglieder, unabhängig ihrer Staatsbürger_innenschaft, waren längst überfällig. Somit wurde eine langjährige Forderung des KSV-LiLi umgesetzt. Die Vereinheitlichung der Vertretungsstrukturen auf Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sichern die Möglichkeit, dass auch Studierende an FHs und PHs organisiert für ihre Interessen eintreten können. Somit finden sich mögliche Ansätze für progressive Bildungs- und Gesellschaftspolitik an allen Bildungseinrichtungen wieder. Bei den ÖH-Wahlen 2015 wird es darüber hinaus erstmals die Möglichkeit einer Briefwahl geben. Die Ebene der Bundesvertretung wird, wie vor der Änderung von der damaligen schwarz-blauen Bundesregierung, wieder direkt von den Studierenden gewählt.
Where is the poop?
Äußerst problematisch ist jedoch die Verschärfung der Aufsichtsrechte durch das Ministerium. Wurde schon bisher, in einem Ausmaß, das bei Wirtschafts- oder Arbeiter_innenkammer unvorstellbar wäre, in die Selbstverwaltung der ÖH eingegriffen, sollen die Aufsichts- und Eingriffsrechte weiter ausgebaut werden. So ist es dem Bundesminister oder der Bundesministerin in Zukunft möglich ÖH-Funktionär_innen ihres Amtes zu entheben. Darüber hinaus ist es möglich die Durchführung gültiger Beschlüsse der ÖH-Gremien bis zu sechs Monate zu untersagen, wenn sie nicht der Rechtsmeinung des Ministeriums entsprechen. So könnte in Zukunft etwa die Rücklagenauflösung für Klagen gegen Studiengebühren oder etwa ein Studiengebührenboykott, wie er im Jahre 2001 von der linken ÖH Uni Wien versucht wurde, behördlich untersagt werden. Diese massive Beschneidung der Selbstverwaltung richtet sich dezidiert gegen eine widerständige und kämpferische ÖH.
Das Motto muss weiterhin sein: Bis zum allgemeinpolitischen Mandat, und noch viel weiter! Ohne Konsequenzen und Repressionen, ohne Einmischungen vom Ministerium! Die Absätze 7 und 9 des Paragraphen 63 sind ersatzlos zu streichen.